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Beratungsbesuch nach § 37.3
Herz mit Kardiogramm und roten Kreuz im Kreis | Behandlungspflege

Behandlungspflege

Unser erfahrenes und qualifiziertes Pflegepersonal leistet ärztlich verordnete Leistungen. Dies ist die sogenannte Behandlungspflege nach SGB V und wird in der Regel vollständig von der Krankenkasse finanziert. Hierunter fallen medizinische Tätigkeiten.

 

Diese Leistungen werden in Absprache zu festen Zeitspannen täglich durchgeführt. Wir übernehmen nach Ihrer Zustimmung die Kommunikation mit der Haus- oder Facharztpraxis und das Bestellwesen der Verordnung und ggfls. der Medikamente/Injektionen.

Pflege anfragen

Die folgenden Punkte sind unter anderen Behandlungspflege:

 

  • An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe
  • Medikamentengabe und Augentropfen
  • Kontrolle von Blutdruck, Blutzucker und Puls
  • Injektionen, z.B. bei Diabetes / Insulin
  • Verbandwechsel und Wundversorgungen
  • Inhalation von Medikamenten
  • Und viele weitere Leistungen
Icon von einem Mann mit rotem Kreuz auf der Brust, welcher eine alten Dame beim laufen hilft

Grundpflege

Unser Pflege-Team übernimmt grundpflegerische Tätigkeiten nach SGB XI und somit über den Pflegegrad. Nach einer Besprechung über den Bedarf und die persönlichen Wünsche werden feste Tage und Zeitspannen vereinbart, um eine hochwertige Versorgung zu erzielen.

 

Umso höher der Pflegegrad ist, desto mehr Leistungen können erbracht werden.

 

Stets erstellen wir einen individuellen Kostenvoranschlag. Zumeist verbleibt ein Anteil des Pflegegeldes für die private Nutzung.

 

Es bestehen fünf Pflegegrade mit dem folgenden Budget:

 

Pflegegrad 1125€
Pflegegrad 2724€
Pflegegrad 31363€
Pflegegrad 41693€
Pflegegrad 52005€
Pflege anfragen

Die folgenden Leistungen fallen u.a. die Grundpflege:

 

  • Körperpflege / Duschen
  • Zubereitung von Speisen wie bspw. Brote schmieren, Essen aufwärmen (Kein Kochen)
  • An- und Auskleiden
  • Hautpflege / Rasieren & Haarwäsche
  • Urinbeutel leeren
  • Mobilisation in den Rollstuhl / Sessel / Bett
Icon Hauswirtschaft im weissen Kreis. Hand die mit einem Schrubber etwas schrubbt und ein Einkaufswagen

Hauswirtschaft

Die Haushaltshilfe leisten unsere freundlichen Mitarbeiterinnen in der Regel über die sogenannte Entlastungsleistung, die monatlich 125,00 € umfasst und von der Pflegekasse zusätzlich übernommen wird, sofern ein Pflegegrad vorliegt. Hierfür übernehmen wir 4x 50 Minuten pro Monat an Hauswirtschaft.

 

In der Regel vereinbaren wir alle zwei Wochen 2 Einheiten á 50 Minuten am Stück. Dies kann mit der Haushaltshilfe individuell und flexibel abgestimmt werden.

 

Besonders wichtig ist es uns, dass eine gute Beziehung entsteht, weswegen eine Vertretung ausschließlich in Krankheits- und Urlaubsfällen erfolgt. Grundsätzlich wird eine Haushaltshilfe fest der Pflegeperson nach einem ersten Kennenlernen zugewiesen. Einen häufigen Wechsel von Bezugspersonen vermeiden wir bestmöglich.

Pflege anfragen

Um im Alltag positiv unterstützen zu können, bieten wir in der Hauswirtschaft die folgenden Maßnahmen an:

 

  • Bett beziehen
  • Küche säubern
  • Böden und Schränke wischen
  • Blumen gießen
  • Saugen und Staub wischen
  • Kleinere Einkäufe je nach Absprache
  • Gemeinschaftsspiele und Spaziergänge

 

Bügeln und das Reinigen von Fenstern sind in dem Angebot nicht enthalten. Ausschließlich aus Kulanz und je nach Absprache mit der Haushaltshilfe vor Ort könnte dies erörtert werden.

Beratungsgespräch Icon

Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Wir übernehmen die Organisation für Sie, da wir Ihre Termine für die Beratungsbesuche aktiv mit Ihnen abstimmen, sodass Sie sich um nichts sorgen müssen.

Was können wir für Sie tun?​

Wir helfen Ihnen bei: 

  • der Einschätzung des Pflegegrades, ob dieser neu begutachtet werden muss oder gerechtfertigt ist.
  • praktischen Alltagssituationen
  • Begutachtung der Wohnungsstruktur und geben Hilfestellungen bezüglich Pflegehilfsmittel wie zum Beispiel Treppenlift oder Badumbau
  • der Beratung für Entlastungsleistungen, wie Haushaltshilfe und Soziale Betreuung

Unser Bestreben ist es, die Qualität der häuslichen Pflege festzustellen, zu begutachten und zu sichern, um damit pflegebedürftige Menschen und die Pflegenden zu unterstützen.

Gespräch anfragen

Wie oft ist das Beratungsgespräch notwendig?

Die Beratungseinsätze müssen Pflegebedürftige:

  • in den Pflegegraden 2 und 3 einmal halbjährlich
  • in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich abrufen.

Warum sollte man ein Beratungsbesuch vereinbaren?

Nach § 37 Abs. 3 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) müssen Pflegebedürftige in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen, wenn sie Pflegegeld beziehen.


Die Beratung, in Ihrer eigenen Häuslichkeit, dient der Sicherung und Qualität der häuslichen Pflege.

Was qualifiziert Blu, diese Beratungsgespräche durchzuführen?

Der Pflegedienst Blu ist eine zugelassene Pflegeeinrichtung und verfügt über anerkannte pflegefachliche Kompetenz.

Wer führt die Kontrollbesuche durch?

Die Beratung wird von unseren freundlichen und erfahrenen Pflegefachkräften durchgeführt. Unser Pflegepersonal gibt ihnen ausreichend Informationen und jegliche Hilfestellung rund um Ihre Pflege.

Was kostet der Beratungseinsatz?

Die Kosten übernimmt die Pflegekasse und ist somit für Sie kostenlos.

Welche Leistung wünschen Sie?

Stellen Sie uns doch gerne unverbindlich und kostenlos eine Anfrage und wir kümmern uns so schnell wie möglich um Ihr Anliegen!

Information über die zu pflegenden Person
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